§1 Tarife und Laufzeit:
Der Gesamtwert der 10er-Karte im Rahmen des Prepaid-Tarifs ist im Voraus in bar oder per EC-Cash zu begleichen. Eine Einheit der 10er-Karte beinhaltet ein Training ohne Betreuung.
Für die persönliche Betreuung während des Trainings wird eine weitere Einheit der 10er-Karte fällig.
Die 10er-Karte hat eine Gültigkeitsdauer von einem Jahr.
Nach Ablauf der Gültigkeit verfallen nicht genutzte Einheiten.
Die 10er-Karte ist nicht übertragbar.

§2 Der Nutzungsvertrag
Im Rahmen der Tarife Body Impuls bzw. Body Impuls wird für eine Erstlaufzeit von 6-12 Monaten oder 24 Monaten geschlossen.
Die Erstlaufzeit entspricht der auf Seite 1 dieses Vertrages gewählten Option.
Der Monatsbeitrag im Rahmen des Tarifes Body Impuls berechtigt zu einem EMS-Training bzw. einem Cardo-EMS-Training pro Woche.
Der Monatsbeitrag im Rahmen des Tarifes Body Impuls berechtigt zu 2 EMS-Trainings bzw. 2 Cardo-EMS-Trainings pro Woche.
Der Monatsbeitrag im Rahmen des Tarifs Body Impuls-Day Time berechtigt zu EMS-Trainings von Mo. bis Fr. zu den im Internet und im Studio ausgewiesenen Day Time- Öffnungszeiten.
Die Mitgliedschaft ist von beiden Seiten mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der oben genannten Erstlaufzeit kündbar.
Jede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

Erfolgt keine fristgemäße Kündigung, verlängert sich der Vertrag um zwölf Monate.
Verlängert sich der Vertrag nach Ablauf der Erstlaufzeit, ist für die weitere Laufzeit der auf Seite 1 des Mietgliedsvertrages genannte Beitrag monatlich zu entrichten.
Die Kündigungsfrist beträgt dann für beide Seiten 3 Monate zum Ende der Vertragslaufzeit.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.
Bei Ruhezeiten und Vertragsumstellungen aller Art beträgt die Bearbeitungsgebühr 25,-€.
Das Mitglied ist berechtigt, sämtliche Ein- Richtungen bereits ab Vertragsabschluss zu nutzen.
Body Impuls berechnet für den vereinbarten Monatsbeitrag den Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragsbeginn anteilig (Tag genau).
Bei einer Änderung des Umsatzsteuersatzes durch den Gesetzgeber ändert sich der Mitgliedsbeitrag entsprechend.
Eine vorzeitige Kündigung ist bei Umzug möglich, sobald eine amtliche Anmeldebescheinigung des neuen Wohnorts zuzüglich der Vermieterbestätigung oder eines Mietvertrages vorgelegt wird und dieser außerhalb des Einzugsbereichs von 25km um ein Body Impuls-Studio liegt.

§3 Beiträge und Gebühren:
Der Beitrag ist monatlich im Voraus, spätestens bis zum 5. eines Monats, zu zahlen.
Die Body Impuls Studiengebühr, das Body Impuls– Startpaket und die Kosten für den Body Impuls -Speicherchip sind mit Vertragsabschluss fällig.
Die Pflicht zur Beitrags- und Gebührenzahlung bleibt auch dann bestehen, wenn der/die Abonnent/in die Leistungen nicht in Anspruch nimmt aus Gründen, die er/sie selbst zu vertreten hat.
Das gilt auch für die Nutzung der 10er-Karte im Rahmen des Body Impuls– Prepaid-Tarifs.
Wenn das Mitglied mit der Entrichtung von zwei Monatsgebühren in Verzug gerät, werden die Gebühren für die restliche Vertragslaufzeit auf einmal fällig.
Mahnschreiben werden mit 10 € (inkl. Rücklastschriftgebühr) berechnet.
§4 Einzugsermächtigung:
Die Beitrage und Gebühren sind im Rahmen der Tarife Body Impuls per Einzugsermächtigung zu entrichten.
Bei Wahl einer anderen Zahlungsart (Dauerauftrag, Überweisung) ist Body Impuls aufgrund des damit verbundenen, höheren Verwaltungs- Aufwandes berechtigt, den monatlichen Beitrag um 10,-€ zu erhöhen.
Durch den/die Abonnent/in zu vertretende Rücklastschriften werden jeweils mit 10,-€ berechnet.
Kontoänderungen sind Body Impuls unverzüglich mitzuteilen.

§5 Ruhezeit:
Sollte ein Mitglied schwanger werden oder für eine Zeitdauer von maximal 12 Monaten beruflich bedingt ins Ausland gehen, ruht der Vertrag für die Dauer von höchstens einem Jahr.
Hierzu sind ein ärztliches Attest über die Schwangerschaft oder eine schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers über den Auslandsaufenthalt zeitnah zu erbringen.
Dasselbe gilt für die Dauer einer Krankheit, die es dem Mitglied unmöglich macht, das Body Impuls-Trainingscenter zu benutzen.
Eine Erkrankung wird nur als Grund für das Ruhen des Vertrages anerkannt, wenn das Mitglied ein ärztliches Attest vorlegt, aus dem sich die Unmöglichkeit der EMS-Sportausübung und die Dauer von mindestens 1 Monat dieser Unmöglichkeit ergeben.
Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich um die Ruhezeit.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

§6 Schlussbestimmungen:
Die Haftung von Body Impuls für Sachschaden bei leichter Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
Sollte eine der obigen Bestimmungen rechtsungültig sein, so gilt der Vertrag mit den übrigen Bestimmungen weiter.
Statt der unwirksamen Regelung gilt das Gesetz bzw. eine gesetzliche Regelung.
Ergänzend gilt die in der Beratung unterschriebene Gesundheitsaufklärung.
Änderungen oder Ergänzungen zum Vertrag bedürfen der Schriftform.
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Änderungen der Anschrift, bei Bankeinzug auch Konto Änderung, sind Body Impuls unverzüglich mitzuteilen.

§7 Einwilligungserklärung:
Die angegebenen personenbezogenen Daten unterliegen dem Datenschutz und werden im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft EDV- technisch gespeichert und verarbeitet und können an Dritte weitergegeben werden zur Datenverarbeitung, zur zentralen Verwaltung, Erstellung von Betriebsvergleichen, Controlling Auswertungen, Benchmarking und zur Beurteilung durch zu Verschwiegenheit verpflichteter Dienstleister.
Body Impuls kann die Informationen darüber hinaus für eigene Werbemaßnahmen (z.B. Neuigkeiten, Angebote oder Gutscheinprämien per Mail, Post oder SMS) verwenden.